Beitragslücken schließen?

Rente mit 63

Das entschied das baden-württembergische Landessozialgericht (Az. L 10 R 2182/16). Die Richter argumentierten, Arbeitnehmer könnten mit der Nachzahlung von Beiträgen nicht warten, bis Änderungen eintreten, die die Nachteile einer Lücke sichtbar werden lassen.

Der Fall: Der 1952 geborene Kläger hat den Angaben zufolge 44 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt. Er habe lediglich in den Jahren 2006 und 2007 eine ...


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