Altanschließer-Streit geht in nächste Runde

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Brandenburg/Havel. Der Streit um die Rückzahlung rechtswidriger Beiträge für alte Kanalanschlüsse in Brandenburg geht in eine weitere Runde. Am 20. März wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) über mögliche Staatshaftungsansprüche von sogenannten Altanschließern verhandelt, teilte das Gericht in Brandenburg/Havel am Dienstag mit. Grundstückseigentümer hatten einen Wasser- und Abwasserzweckverband auf Schadenersatz verklagt und in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) Recht bekommen. Dagegen hatte der Verband das OLG angerufen. Das Landgericht Potsdam hatte eine Klage auf Staatshaftung indes zurückgewiesen, während in Cottbus ebenfalls im Sinne der Bürger entschieden worden war. Erwartet wird laut Gerichtsmitteilung nun, dass gegen das OLG-Urteil in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. So könnte der Streit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen. Daher will der zuständige Senat in Brandenburg zunächst nur ein Berufungsverfahren exemplarisch verhandeln. dpa/nd

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