Altanschließer-Streit geht in nächste Runde

  • Lesedauer: 1 Min.

Brandenburg/Havel. Der Streit um die Rückzahlung rechtswidriger Beiträge für alte Kanalanschlüsse in Brandenburg geht in eine weitere Runde. Am 20. März wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) über mögliche Staatshaftungsansprüche von sogenannten Altanschließern verhandelt, teilte das Gericht in Brandenburg/Havel am Dienstag mit. Grundstückseigentümer hatten einen Wasser- und Abwasserzweckverband auf Schadenersatz verklagt und in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) Recht bekommen. Dagegen hatte der Verband das OLG angerufen. Das Landgericht Potsdam hatte eine Klage auf Staatshaftung indes zurückgewiesen, während in Cottbus ebenfalls im Sinne der Bürger entschieden worden war. Erwartet wird laut Gerichtsmitteilung nun, dass gegen das OLG-Urteil in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. So könnte der Streit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen. Daher will der zuständige Senat in Brandenburg zunächst nur ein Berufungsverfahren exemplarisch verhandeln. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -