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Bundessozialgericht entscheidet seltener zu Hartz IV
Präsident: Viele grundsätzliche Fragen mittlerweile geklärt / Zahlen der Verfahren in den unteren Instanzen bleibt hoch
Es klingt zunächst wie eine gute Nachricht: Das Bundessozialgericht muss sich nicht mehr im großen Umfang mit Hartz-IV-Fällen beschäftigen. Doch der Anschein trübt. In den unteren Instanzen bleibt die Zahl der Verfahren hoch.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1078802.arbeitslosengeld-ii-bundessozialgericht-entscheidet-seltener-zu-hartz-iv.html
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