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Videoüberwachung im Hof und in der Tiefgarage nicht erlaubt

Wie auch das Amtsgericht München kommt das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass Sachbeschädigungen nicht ausreichen, um Videoüberwachung in einer Wohnanlage zu rechtfertigen. In diesem Fall hatte eine Eigentümerin auf dem Balkon ihrer Wohnung eine Videokamera installiert, die ihren Autostellplatz und einen großen Teil des Hofs »im Blick hatte«. Zwei mal schon war ihr Wagen auf dem Ho...

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