AfD-Politiker als Zigarettenschmuggler angeklagt

Der Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß bestreitet vor Gericht, von der illegalen Fracht gewusst zu haben

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Neuruppin. Der Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß (AfD) hat am Montag vor dem Landgericht Neuruppin bestritten, an Zigarettenschmuggel im großen Stil beteiligt gewesen zu sein. Die Anklage wirft dem 42-Jährigen vor, gemeinsam mit einem 37 Jahre alten Mitangeklagten Anfang 2013 den Schmuggel von 5,8 Millionen unversteuerten Zigaretten aus den Niederlanden nach Großbritannien organisiert zu haben.

»Ich hatte keine Ahnung von irgendwelcher Schmuggelware«, sagte Weiß zum Prozessauftakt vor dem Landgericht. Vielmehr habe er für den mitangeklagten Spediteur damals als »Befrachter« ausschließlich Ladungen für legale Fuhren abgewickelt. Die Schmuggelei, die im März 2013 an der britischen Grenze aufflog, müsse zwischen dem Mitangeklagten und dem Fahrer abgesprochen worden sein, meinte Weiß. »Der Fahrer ist verantwortlich für seine Ladung«, betonte er.

Dagegen erklärte der Mitangeklagte, er habe gemeinsam mit Weiß die Schmuggelfahrten organisiert. Davon habe er sich einen Gewinn von rund 5000 Euro versprochen. Zuvor hatte das Gericht dem 37-Jährigen eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren in Aussicht gestellt, falls er ein umfassendes Geständnis ablege.

Der Fahrer bestätigte als Zeuge, dass er Angestellter von Weiß gewesen sei. Er sei aber nicht dabei gewesen, als der Lastwagen im niederländischen Breda für die Fahrten nach Großbritannien beladen wurde, beteuerte er. So habe er nicht gewusst, dass es sich um Schmuggelzigaretten handelte. Der 29-Jährige konnte sich nicht erinnern, ob Weiß oder der Mitangeklagte die Aufträge für die Fahrten gegeben habe. Laut Anklage soll für die Niederlande ein Steuerschaden von mehr als einer Million Euro entstanden sein. Weiß war im November 2017 in den Landtag nachgerückt, als Alexander Gauland in den Bundestag einzog und sein Landtagsmandat niederlegte. Im Falle einer Verurteilung droht Weiß eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. dpa/nd

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