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Hochzeit am Krankenbett - Ehefrau ohne Rentenanspruch

Witwenrente

Wenn bei der Eheschließung die tödlichen Folgen einer schweren Krankheit vorhersehbar waren, besteht kein Anspruch auf Witwenrente. Denn stirbt ein Mann nach nur acht Monaten Ehe, hat seine Frau nicht automatisch Anspruch auf Witwenrente.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1079366.hochzeit-am-krankenbett-ehefrau-ohne-rentenanspruch.html

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