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Balkone zählen für Miete nur zu einem Viertel

Balkone, Terrassen und Wintergärten gehen nur zu einem Viertel in die Wohnfläche einer Wohnung ein. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit der Praxis einen Riegel vorgeschoben, diese Flächen zur Hälfte anzurechnen. Viele Privatvermieter wendeten die entsprechende Verordnung falsch an, befanden die Richter. Die Mehrheit der Großvermieter verfahre dagegen korrekt. Geklagt hatte ein Mie...

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