Spielraum beim Rechtsrock

Nazikonzerte genießen den Schutz der Versammlungsfreiheit. Dagegen regt sich Kritik

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.
Wenn Neonazis Rechtsrock-Konzerte anmelden, nehmen sie dafür in der Regel den Schutz der Versammlungsfreiheit in Anspruch; ungeachtet der Tatsache, dass die Besucher dieser Veranstaltungen anders als bei politischen Kundgebungen üblich Eintritt zahlen müssen und bei diesen Konzerten auch sonst viel Geld umgesetzt wird. Inwieweit solche Eintrittsbeschränkungen und Umsätze mit der im Grundgesetz garantierten Versammlungsfreiheit vereinbar sind, ist aber bislang offenbar nicht abschließend ausgeurteilt worden - obwohl Thüringer Gerichte und Versammlungsbehörden in den vergangenen Jahren immer wieder argumentiert haben, zum deutschen Versammlungsrecht gebe es inzwischen so viele höchstrichterliche Urteile, dass sie keine andere Möglichkeit hätten, als solche Hasskonzerte unter den Schutz des Grundgesetzes zu stellen.

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe sagt dazu: »Zur Frage der Kommerzialisierung politischer Veransta...


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