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Geringes Einkommen kein Kündigungsgrund

BGH-Urteil

Nach dem Tod eines Mieters kann der Ehe- oder Lebenspartner das Mietverhältnis fortführen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1080678.geringes-einkommen-kein-kuendigungsgrund.html

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