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Geringes Einkommen kein Kündigungsgrund
BGH-Urteil
Nach dem Tod eines Mieters kann der Ehe- oder Lebenspartner das Mietverhältnis fortführen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1080678.geringes-einkommen-kein-kuendigungsgrund.html
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