NRW will in Gerichten Gesichtsverhüllungverbot

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Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen will in Gerichtssälen ein umfassendes Gesichtsschleierverbot etwa durch Burka und Nikab auch für Zuschauer und Zeugen durchsetzen. Die schwarz-gelbe Landesregierung will eine Bundesratsinitiative für eine entsprechende Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes starten. Ziel sei ein Verbot der religiösen und weltanschaulichen Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte. Damit sollen in Gerichtssälen künftig sowohl Burkas oder Nikabs als auch Vermummungen mit Schals etwa bei Autonomen verboten werden, sagte ein Sprecher. dpa/nd

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