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Stoppzeichen für die Ansprüche Marokkos

Urteil des Europäischen Gerichtshofes stärkt Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung der Westsahara

Der Europäische Gerichtshof hat der seine Auffassung bekräftigt, dass Marokko keine Hoheitsbefugnisse über die Westsahara ausüben darf. Sie gehöre nicht zum Staatsgebiet des Königreichs.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081076.stoppzeichen-fuer-die-ansprueche-marokkos.html

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