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Fehlende Mordmerkmale
Stefan Otto begrüßt die Raserurteile des Bundesgerichtshofs
Wohl keinem Raser ist sein riskantes Handeln im vollen Umfang bewusst. Ihnen geht es um den Spaß und den Nervenkitzel, sie glauben daran, dass nichts passiert. Insofern wäre es populistisch und falsch, ihnen eine Tötungsabsicht zu unterstellen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081092.fehlende-mordmerkmale.html
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