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Radfahrerin muss nach Unfall Folgekosten teils selbst tragen

Eine Unsitte: Radweg »verkehrt herum« befahren

Es ist eine Unsitte, dass Radfahrer den Radweg »verkehrt herum« befahren. Das wurde einer Radfahrerin zum folgenschweren Verhängnis.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081409.radfahrerin-muss-nach-unfall-folgekosten-teils-selbst-tragen.html

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