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Bereitschaftsdienste zählen als Arbeitszeit
Folgenreiches EuGH-Urteil
Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, zählen als Arbeitszeit.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081429.bereitschaftsdienste-zaehlen-als-arbeitszeit.html
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