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Witwe 18 Jahre jünger: Keine betriebliche Witwenrente bei großem Altersunterschied

Bundesarbeitsgericht zur Altersabstandsklausel

Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung verweigern, wenn der Ehepartner ihres früheren Arbeitnehmers mehr als 15 Jahre jünger ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081433.witwe-jahre-juenger-keine-betriebliche-witwenrente-bei-grossem-altersunterschied.html

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