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Bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig

Steuerrecht: das häusliche Arbeitszimmer

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zu berücksichtigen sind, wenn eine geringfügige betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers vorliegt und der Raum vereinzelt privat genutzt wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1082155.bei-nur-geringfuegiger-beruflicher-nutzung-steuerlich-nicht-abzugsfaehig.html

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