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Keine Kündigung trotz unbefristeter Rente
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Beschäftigte im öffentlichen Dienst verlieren auch bei Erhalt einer unbefristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht unbedingt ihren Arbeitsplatz. Hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einen für ihn geeigneten Arbeitsplatz beantragt, muss der Arbeitgeber intensiv prüfen, ob dies möglich ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1082166.keine-kuendigung-trotz-unbefristeter-rente.html
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