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Etappenerfolg gegen Geheimdienst
Oberverwaltungsgericht: Bespitzelung des Anwalts Rolf Gössner war rechtswidrig
Kritische Linke wie Rolf Gössner können schnell ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. An Recht und Gesetz fühlt sich der Geheimdienst bei den Überwachungsmaßnahmen offenbar nicht gebunden. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied nun, dass seine fast 40 Jahre andauernde Bespitzelung rechtswidrig war.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1082416.rolf-goessner-etappenerfolg-gegen-geheimdienst.html
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