Kein Kopftuch auf Richterbank

Kopftuchstreit

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 7. März 2018, dass das Verbot des Kopftuchtragens bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten weder eine Diskriminierung noch eine Herabsetzung der Klägerin sei und auch keinen Grundrechtseingriff darstelle. In erster Instanz hatte die Frau noch Erfolg. Gegen das Urteil ließ das Gericht keine Revision zu.

Die gläubige Frau war vor Gericht gezogen, weil sie während ihrer juristischen Ausbildung als Referendarin am Richtertisch nach einer Auflage kein Kopftuch tragen durfte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass dieses Verbot keinen tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstelle.

Die Frau habe ihr Referendariat absolvieren können und sei nicht gezwungen worden, das Kopftuch abzunehmen. Es seien ihr lediglich bestimmte richterliche Aufgaben, für die ohnehin im Rahmen der Ausbildung kein Anspruch bestehe, verwehrt worden, entschied das Gericht.

Im Februar war in Bayern ein Gesetz verabschiedet worden, das ausdrücklich für Bayern klarstellte, dass Richter und Staatsanwälte keine religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidung oder Symbole tragen dürfen. Dies gelte selbstverständlich auch für Rechtsreferendare. AFP/nd

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