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Abschiebung trotz drohendem Todesurteil

Mutmaßlicher Terrorist soll ausgeliefert werden

Leipzig. Ein islamistischer Gefährder aus Tunesien darf abgeschoben werden, obwohl ihm in seinem Heimatland womöglich ein Todesurteil droht. Das hat laut einer Mitteilung vom Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die tunesischen Behörden werfen dem Mann demnach vor, im März 2015 an einem Terroranschlag in Tunis mit mehreren Toten beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht könne...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1083726.abschiebung-trotz-drohendem-todesurteil.html

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