Ex-Minister Krause muss Wohnhaus räumen

Zahlungsfrist für ein gekauftes Anwesen an der Mecklenburgischen Seenplatte war abgelaufen

  • Lesedauer: 2 Min.

Fincken. Der frühere Bundesverkehrsminister Günther Krause und seine Ehefrau haben ein Jahr lang ein komfortables Wohnhaus in Fincken an der Mecklenburgischen Seenplatte bewohnt. Weil das Paar den Kaufpreis nicht zahlte, muss es nun ausziehen. Dienstagnacht war die gerichtlich festgesetzte Zahlungsfrist abgelaufen. »Es ist kein Geld gekommen«, konstatierte der von den alten Hausbesitzern beauftragte Hamburger Anwalt Arne Trimpop am Mittwoch auf Nachfrage.

Ähnlich die Antwort auch von Krauses Anwalt, dem letzten DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel: »Familie Krause hat die Zahlungsfrist verstreichen lassen.« Nun muss Günther Krause mit seiner Frau bis zum 10. April das Haus verlassen, wie es das Gericht für den Fall nicht erfolgter Zahlung angeordnet hatte. »Er wird sich an den Vergleich halten«, kündigte Diestel an, der den Ex-CDU-Politiker auch in anderen Rechtsfällen vertritt. Krauses waren im April 2017 in das Bauernhaus im abgelegenen Finckener Ortsteil Knüppeldamm gezogen. Sie hatten den Preis von 459 000 Euro aber nie bezahlt. Die Verkäufer - ein Unternehmerehepaar - klagten und Ende Februar schlossen Anwälte im Auftrag von Krauses am Landgericht Neubrandenburg einen Vergleich. Danach sollte die Frau des Ex-Ministers, die als Käuferin aufgetreten war, innerhalb von vier Wochen das Geld endlich bezahlen.

In dieser Zeit war die Zahlung mehrfach angekündigt worden. Angeblich habe Krause Außenstände und wenn diese eingehen, könne er das Geld zahlen, hieß es immer wieder. Doch dazu kam es nicht.

»Bei Krauses ist schlicht nichts da an Geld«, erklärte Trimpop, der das Vorgehen als »kriminell« bewertete. Die alten Eigentümer hofften nun, bald wieder in den Besitz ihres Hauses und der darin befindlichen Möbel zu kommen. Sie hatten das Haus mit 300 Quadratmetern Wohnfläche verkaufen wollen, um zu ihren Kindern nach Schleswig-Holstein zu ziehen. Wie es hieß, haben das Unternehmerpaar, Trimpop und Diestel für den 10. April einen Termin zur ordnungsgemäßen Übergabe des Hauses vereinbart.

Rechtsanwalt Trimpop hatte auch Strafanzeige gegen Krauses wegen Betrugsverdachts gestellt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg das Wohnhaus durchsuchen lassen. Ein Ergebnis lag noch nicht vor. dpa/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.