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Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für psychisch Kranke

Karlsruhe. Auch psychisch Kranke haben ein Recht auf Unverletzlichkeit ihrer Wohnung. Ein Gericht darf daher wegen einer beabsichtigten Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung nicht anordnen, dass der Betroffene in seiner eigenen Wohnung von einem Gutachter untersucht wird, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Im konkreten ...

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