Airlines können Erstattung bei Ticket-Storno ausschließen

Fluggastrechte

Fluggesellschaften dürfen Tickets ohne Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung durch den Kunden verkaufen. Das entschied der Bundesgerichtshof am 20. März 2018 (Az. X ZR 25/17) in Karlsruhe.

Geklagt hatten zwei Lufthansa-Kunden. Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Fluggäste nicht unangemessen, begründete der Senat das Urteil. Die Kläger, die bereits in den Vorinstanzen (Amtsgericht Köln am 7. Januar 2016, Az. 129 C 181/15 und Landgericht Köln am 7. Februar 2017, Az. 11 S 15/15) unterlegen waren, hatten ihre Flüge von Hamburg in die USA wegen Krankheit rund zwei Monate vor dem Flugtermin im Jahr 2015 abgesagt. Von insgesamt 2766,32 Euro erhielten sie nur 267,12 Euro für nicht verbrauchte Steuern zurück.

Zentraler Punkt des Falls ist die Anwendbarkeit von Paragraf 648 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertrag. ...


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