Kein Schadenersatz für Bonn wegen Bauskandal

  • Lesedauer: 1 Min.

Bonn. Nach dem millionenschweren Bauskandal um das Kongresszentrum WCCB hat die Stadt Bonn (Nordrhein-Westfalen) keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den damaligen Investor. Das hat das Bonner Landgericht am Mittwoch entschieden (AZ: 1 O 36/14). Nach Auffassung der Zivilkammer hätte die Stadtverwaltung vor der Auftragserteilung wissen können, dass der Investor möglicherweise nicht über eine ausreichende Bonität für das erforderliche Eigenkapital von 40 Millionen Euro verfügen würde. Die Sparkasse hatte vor der Erteilung der Grundsatzzusage für die Finanzierung von der Stadt verlangt, das Kreditausfallrisiko zu übernehmen. Daraus habe die Verwaltung ersehen können, dass die Sparkasse nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Investors überzeugt gewesen sei, befand das Gericht. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.