Opfer aus Münster haben Entschädigungsanspruch
Düsseldorf. Die Betroffenen der Amokfahrt von Münster haben Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Zwar sehe das Gesetz derzeit noch vor, dass es bei Straftaten mit Kraftfahrzeugen keine Entschädigung gebe, allerdings existiere eine Härtefallklausel, sagte die nordrhein-westfälische Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz am Donnerstag in Düsseldorf. Wie hoch die Entschädigung ausfalle, sei individuell unterschiedlich, in der Regel handle es sich um Rentenleistungen. epd/nd
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