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Um Klauseln in den Verträgen besser zu verstehen
Reiseversicherungen
Wer krankheitsbedingt nicht in den Urlaub fahren kann oder seine Reise abbrechen muss, wird von seiner Reiseversicherung entschädigt. Der Schutz umfasst aber nur »unerwartete schwere Erkrankungen«.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085613.um-klauseln-in-den-vertraegen-besser-zu-verstehen.html
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