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Kirchen müssen auch Konfessionslose einstellen

Laut Europäischem Gerichtshof darf die Religionszugehörigkeit nur zur Bedingung gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit »objektiv geboten« ist

Kirchliche Träger dürfen nur in bestimmten Fällen von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit für die Arbeit in ihren Einrichtungen verlangen. Die Kriterien dafür müssen transparent und überprüfbar sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085639.eugh-urteil-zum-arbeitsrecht-kirchen-muessen-auch-konfessionslose-einstellen.html

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