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Tuifly muss wegen wilder Streiks zahlen
EuGH entscheidet zugunsten der Fluggäste
Luxemburg. Fluggesellschaften können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch bei wilden Streiks verpflichtet sein, Entschädigungen an Fluggäste zahlen. Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder Verspätungen komme, seien Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag. Vi...
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