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Kirchenjobs auch ohne Religion

EuGH schränkt willkürliche Praktiken im Arbeitsrecht ein

Berlin. Kirchliche Einrichtungen können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht willkürlich bei Stellenausschreibungen von Bewerbern die Religionszugehörigkeit fordern. Es müsse »objektiv« ein direkter Zusammenhang zwischen der Konfession und der Tätigkeit bestehen, wie die Luxemburger Richter am Dienstag mitteilten. Zivilgerichte sollten dies im Einzelfall auf Grundlage der national...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085730.kirchenjobs-auch-ohne-religion.html

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