Deutlich mehr medizinische Noteinsätze
Viele Rettungsfahrten im Nordosten nicht fristgerecht
Die Anzahl der medizinischen Rettungseinsätze in Mecklenburg-Vorpommern ist drastisch gestiegen. So wurden die Rettungssanitäter im Jahr 2016 etwa 123 000 Mal gerufen. Damit stieg die Zahl der Fälle innerhalb eines Jahres um etwa zwei Drittel an. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern (BMV) hervor. Auch Notärzte wurden demnach erheblich häufiger gerufen. Sie rückten etwa 69 500 Mal aus. Im Jahr 2015 mussten sie gut 45 000 Mal Hilfe leisten. Zahlen für 2017 lagen nicht vor. Das Gesundheitsministerium macht für den rapiden Anstieg mehrere Gründe geltend: »Die Menschen wählen heutzutage sehr viel schneller die 112 als früher. Aber auch die Alterung der Bevölkerung bringt mehr Einsätze«, so ein Sprecher.
Wie die Datensammlung weiter zeigt, überschreiten die Rettungssanitäter weiterhin häufig die vorgeschriebene Einsatzfrist von zehn Minuten. Nur in 66,4 Prozent der Fälle wurden laut Statistik mit der gesetzlich fixierten Ankunftsfrist von zehn Minuten absolviert. 33,6 Prozent überschritten somit die Zeitvorgabe. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden die Fristen sogar in jedem zweiten Fall überschritten. Nur wenig besser sah es im Nordwestmecklenburg aus. Die wenigsten Fristüberschreitungen gab es den Erhebungen zufolge erwartungsgemäß in der kreisfreien Stadt Rostock mit 12,2 Prozent. Die durchschnittliche Wartezeit der Patienten lag 2016 bei 10,7 Minuten.
Für Notärzte gelten Einsatzfristen von 15 Minuten. Diese Vorgabe wurde 2016 in zwei von zehn Fällen nicht eingehalten. Die meisten Verzögerungen gab es auch hier im Landkreis Ludwigslust-Parchim, wo nur die Hälfte der Notartzeinsätze fristgemäß war.
»Die Rettungsdienstversorgung unseres Landes ist ungenügend. Besonders die Bewohner der Landkreise müssen im Notfall lange warten«, kritisierte der BMV-Abgeordnete Matthias Manthei. Er beklagte zudem, dass die SPD/CDU-Landesregierung bei der Berechnung der Hilfsfristen nun Änderungen zu Lasten der Patienten plane. »In Fällen, in denen ein Notarzt nötig ist, soll nach ihrem Willen in Zukunft ein Rettungswagen ausreichen, der telemedizinisch aufgerüstet ist«, erläuterte Manthei und nannte dies verantwortungslose Trickserei.
Kritik kam auch von der Linksfraktion. Die mit dem Rettungsdienstgesetz von 2015 eingeführte Befristung der Verträge für Rettungsdienstleister sorge für zusätzliche Probleme, wie mangelnde Investitionsbereitschaft der Träger, beklagte der Abgeordnete Torsten Koplin. dpa/nd
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