Rettungsgasse: Kameras gegen Verweigerer

  • Marc Niedzolka, Mönchengladbach
  • Lesedauer: 2 Min.

Etwas ungelenk drückt der nordrhein-westfälische Innenminister auf dem kleinen Gerät herum. Noch vor einem Jahr sei er selbst unsicher gewesen, wie das denn genau gehe, mit der Rettungsgasse. Inzwischen wisse er es, versichert Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Mönchengladbach.

Autos auf der linken Fahrspur fahren nach links, auf der mittleren und rechten Fahrspur nach rechts. Doch weil häufig immer noch nicht alle Platz machen, wenn Rettungskräfte und Polizei mit Blaulicht an Unfallorte eilen, will die Polizei nun nachhelfen. 50 Streifenwagen der NRW-Autobahnpolizei sollen in einer einjährigen Testphase mit sogenannten Dashcams unterwegs sein.

Die Kameras sollen das Verhalten von Rettungsgassen-Verweigerern dokumentieren und die Auto-Kennzeichen festhalten. Im akuten Einsatz haben die Beamten dazu bislang meist nicht die Zeit. Schließlich geht es oft um Menschenleben. »Mit den Kameras sorgen wir dafür, dass Rettungsgassen-Verweigerer endlich erfasst werden«, sagt Reul. Neben NRW hat auch Hessen die Mini-Kameras zu diesem Zweck angeschafft.

Der Begriff Dashcam heißt wörtlich übersetzt Armaturenbrett-Kamera. Bei der Autobahnpolizei in Mönchengladbach wird die neue Technik am Mittwoch vorgeführt. Eine der hochauflösenden Kameras kostet 160 Euro. Mit einem Saugnapf werden sie an der Windschutzscheibe befestigt.

Allein in diesem Jahr seien bereits mehr als 50 Verstöße in Nordrhein-Westfalen beim Bilden der Rettungsgasse registriert worden. »Die Kameras werden nur bei hartnäckigen Rettungsgassen-Muffeln eingeschaltet. Verkehrsteilnehmer, die sich an die Regeln halten, müssen sich daher keine Sorgen machen«, verspricht Reul. Wenn die Testphase erfolgreich verläuft, sollen weitere Dashcams angeschafft werden.

Seit Ende 2017 droht Autofahrern, die Einsatzkräfte blockieren, eine deutlich höhere Strafe. Statt 20 Euro müssen sie mindestens 200 Euro zahlen. Bei schweren Verstößen drohen sogar Strafen von bis 320 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Am 15. Mai will der Bundesgerichtshof entscheiden, ob auch private Dashcam-Aufnahmen aus Autos als Beweismittel vor Gericht zulässig sind. Der ADAC meint: »Kurze anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr sollten zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen.« dpa/nd

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