Mit Sondergenehmigung bleibt Schächten erlaubt
Hannover. Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen Tiere in Niedersachsen auch künftig ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden. Die AfD im Landtag hatte gefordert, die Sondererlaubnis zu dieser Praxis, dem Schächten, solle »Angehörigen des islamischen Glaubens« nicht mehr erteilt werden. Doch alle anderen Parteien lehnten diesen Antrag ab. Einige Abgeordnete erwähnten, dass es einen Kompromiss gebe: Vor dem Schnitt durch den Hals könne das Tier eine »Elektro-Kurzzeitbetäubung« erhalten. Dadurch werde Leiden beim Schlachtvorgang vermieden, und dennoch würden die rituellen Vorschriften zum Schächten nicht verletzt. Dass es der AfD nicht um das Tierwohl gehe, sondern um Stimmungsmache gegen den Islam, war mehrfach aus dem Plenum zu hören, so etwa von Miriam Staudte (Grüne): »Ihr Motiv ist es, Ausländerhass zu schüren«, hielt sie den Rechtspopulisten entgegen. haju
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