Darf Dashcam beim Unfall als Beweismittel genutzt werden?

BGH vor einer Grundsatzentscheidung

Der BGH muss dabei abwägen, was schwerer wiegt: die Aufklärung eines Unfalls oder der Schutz der Persönlichkeit?

Anhand eines Unfalls in Magdeburg verhandelt der BGH (Az. VI ZR 233/17) erstmals über die Frage, ob Aufnahmen von Videokameras an Armaturenbrett und Windschutzscheibe als Beweis vor Gericht genutzt werden dürfen. Da die Rechtslage unklar ist, wird vom BGH eine Grundsatzentscheidung erwartet, ob künftig in zivilrechtlichen Verfahren solche Aufnahmen genutzt werden dürfen.

Der verhandelte Fall: Zwei Autos touchieren sich beim Abbiegen. Die Schuldfrage ist unklar. Der Gutachter hält beide Versionen für plausibel, die Zeugin kann sich nicht genau erinnern. Einer der Fahrer hat eine Minikamera, eine Dashcam im Auto. Mit den Aufnahmen will er beweisen, dass er unschuldig ist.

In den Vorinstanzen lehnten das sowohl das Amtsgericht Magdeburg (Urteil vom 19. Dezember 2016, Az. 104 C 630/15) als auch das Landgericht Magd...


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