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Anweisung zu geringerwertiger Arbeit ist unwirksam

Urteile im Überblick

Ein Arbeitnehmer darf im Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet werden, »im Bedarfsfall auf Anweisung auch eine andere ihm zumutbare Arbeit zu übernehmen«. Wird nicht gewährleistet, dass mit der Anweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit verbunden ist, benachteiligt die Klausel den Arbeitnehmer unangemessen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1086330.anweisung-zu-geringerwertiger-arbeit-ist-unwirksam.html

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