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Radikal im Sinne der Verfassung

Nicolas Šustr über die Enteignung von Wohnkonzernen

Neoliberalismus genießt keinen grundgesetzlichen Schutz. Auch wenn über Jahrzehnte die Politik in Bund und Land den gegenteiligen Eindruck erwecken wollte, ist dem tatsächlich nicht so. Ganz anders sieht es mit den Zielen der Initiative gegen die Deutsche Wohnen aus. »Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1086616.enteignung-der-deutsche-wohnen-radikal-im-sinne-der-verfassung.html

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