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Kein Schadenersatz wegen Sturz auf einem schadhaften Radweg

Verkehrsrecht

Radwege sind in Städten oft in schlechtem Zustand. Baumwurzeln und Risse werden schnell zur Sturzfalle für Radfahrer. Ist der Schaden an einem solchen Weg aber für jedermann offensichtlich, muss die Stadt bei einem Schaden nicht haften. Stürzt ein Radfahrer an einem erkennbar schadhaften Radweg, hat er den Unfall juristisch selbstverschuldet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1086714.kein-schadenersatz-wegen-sturz-auf-einem-schadhaften-radweg.html

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