»Wilde Streiks« entheben nicht von Entschädigungszahlungen

Fluggastrechte

Flugpassagiere können nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH in Luxemburg vom 17. April 2018 auch bei Behinderungen durch »wilde Streiks« auf Entschädigungen hoffen. Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder gravierenden Verspätungen komme, seien Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, urteilten die Richter. Vielmehr müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Das Urteil könnte für Deutschland erhebliche Auswirkungen haben.

EuGH: Keine »außergewöhnlichen Umstände«

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist der »wilde Streik« von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016, nachdem zuvor Umstrukturierungen im Konzern angekündigt worden waren. Wegen massenhafter Krankmeldungen der Besatzungen musste Tuifly den Betrieb Anfang Oktober vorübergehend fast komplett einstellen. Mehr als 100 Flüge wurden gestrichen, Tausende Reisende saßen fest. Betroffene kla...


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