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Kirchenasyl schützt nicht vor Abschiebung

Behörden dürfen Ausreisepflichtige verfolgen / Schutz in Gotteshäusern selbst ist laut Oberlandesgericht München aber nicht illegal

Begeben sich Flüchtlinge in Kirchenasyl, sind sie nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das stellt ein neues Gerichtsurteil klar. Schutzsuchende machen sich damit aber auch nicht strafbar, wenn dadurch eine Einzelfallprüfung aufgenommen wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1087143.urteil-zu-illegalem-aufenthalt-kirchenasyl-schuetzt-nicht-vor-abschiebung.html

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