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Bundessozialgericht begrenzt Sperrzeit wegen Nichtbewerbung

Kassel. Bewirbt sich ein Arbeitsloser nicht auf drei kurz hintereinander von der Arbeitsagentur vorgeschlagene Stellenangebote, muss er nur eine Sperrzeit auf sein Arbeitslosengeld fürchten. Denn sind die Arbeitsangebote in einem engen zeitlichen Zusammenhang unterbreitet worden, stellt die fehlende Bewerbung nur ein einziges »versicherungswidriges Verhalten« dar, urteilte am Donnerstag das Bundes...

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