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Abschiebung nach Tunesien möglich
Bundesverfassungsgericht urteilt über Islamisten Haikel S.
Karlsruhe. Islamistische Gefährder dürfen auch dann abgeschoben werden, wenn ihnen im Zielland die Todesstrafe droht, diese aber nicht vollstreckt wird. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zum Fall des vor mehr als einem Jahr in Hessen festgenommenen Islamisten Haikel S. aus Tunesien. Voraussetzung ist demnach zudem, dass der Gefäh...
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