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Dashcam-Aufnahmen sind vor Gericht erlaubt

Das Aufklärungsinteresse habe Vorrang, urteilt der Bundesgerichtshof / Videoaufnahmen sind als Beweismittel zulässig

Dashcam-Video-Aufnahmen sind zukünftig als Beweismittel zur Klärung des Unfallhergangs zulässig, erklärt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Das Aufklärungsinteresse sei größer als die Rechteverletzung des Unfallgegners.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088176.video-als-beweismittel-dashcam-aufnahmen-sind-vor-gericht-erlaubt.html

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