Mehr Rechte für die Urlauber

Neue EU-Pauschalreise-Richtlinie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft

Laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S.) gilt das Pauschalreiserecht künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch für mehrere, beim gleichen Anbieter gebuchte Einzelleistungen. Außerdem verlängern sich unter anderem die Fristen, um Mängelansprüche geltend zu machen.

Zum Hintergrund: Das Reiserecht gehört zum Zivilrecht und ist in einem eigenen Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Europäische Union (EU) hat seit Jahren an einer neuen Pauschalreise-Richtlinie gearbeitet, die diesen Rechtsbereich in allen EU-Staaten vereinheitlichen und verbraucherfreundlicher machen soll. Nun ist das Projekt abgeschlossen. Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt.

Die D.A.S. fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen. Erweiterter Geltungsbereich

Die neuen Vorschriften erweitern den Geltungsbereich des Pauschalreiserechts. Jetzt fallen nicht mehr nur klassische Pauschalreisen un...


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