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Hamburger Urteil bestätigt Verbot von Erdogan-Gedicht

Hamburg. Das »Schmähgedicht« des TV-Entertainers Jan Böhmermann (37) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in größeren Teilen verboten. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag in Hamburg. Es musste im Wesentlichen darüber urteilen, ob das Gedicht durch die Freiheit der Kunst erlaubt ist oder gegen die Menschenwürde verstößt. Erdogan (64) hatte das G...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088197.boehmermanns-schmaehgedicht-hamburger-urteil-bestaetigt-verbot-von-erdogan-gedicht.html

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