Tiere in der Mietwohnung

Mietrecht

  • Rosemarie Mieder
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Eine E-Mail, adressiert an den Mieterverein: »Vor kurzer Zeit habe ich bei der Hausverwaltung wegen der Haltung eines Hundes angefragt und erläutert, dass dieser bei der Arbeit als Therapiehund eingesetzt werden soll. Die Hausverwaltung meinte, dass die Chance auf Haustierhaltung in der Wohnung gering sei und somit eine Ablehnung möglich wäre.« Darf ein Vermieter die Zustimmung so einfach verweigern?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht, so Wibke Werner vom Berliner Mieterverein (BMV). Ob Labrador oder Mops mit in die Mietwohnung einziehen dürfen, ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der die Interessen des Hundehalters, seiner Nachbarn und des Vermieters abgewogen werden müssen.

»Das heißt aber auch: Grundlos kann die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung nicht untersagt werden«, ergänzt Werner - auf jeden Fall nicht mit einer Standardklausel im Mietvertrag, die Hunde und Katzen in der Wohnung g...


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