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Zu klein und damit ungeeignet

Gericht bestätigt Einheits-Mindestgröße für Polizisten in Nordrhein-Westfalen

Seit einigen Monaten gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Einheits-Mindestgröße von 1,63 Metern für Polizistinnen und Polizisten. Eine 1,60 Meter kleine Bewerberin sah sich benachteiligt und klagte.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088281.mindestgroesse-fuer-polizisten-zu-klein-und-damit-ungeeignet.html

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