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Gericht bestätigt Verbote von Neonikotinoiden
Klagen der Konzerne Bayer und Syngenta abgewiesen / Umweltschützer zeigen sich zufrieden
Das Gericht der Europäischen Union hat die Teilverbote mutmaßlich bienenschädlicher Neonikotinoide bestätigt. Es wies die Klagen der Konzerne Bayer und Syngenta ab, und führte als Bgründung den Vorsorgegrundsatz an.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088441.insektensterben-gericht-bestaetigt-verbote-von-neonikotinoiden.html
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