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Ein Trampolin ist auch im Ziergarten erlaubt

Wohnungseigentumsrecht

Weist die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Gartenanteil als »Ziergarten« aus, darf der Eigentümer dieses Gartenteils auch ein mobiles Trampolin aufstellen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088812.ein-trampolin-ist-auch-im-ziergarten-erlaubt.html

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