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Niedrigerer Mindestlohn für Zeitungsausträger rechtmäßig

Arbeitgeber durften Zeitungszustellern einen abgesenkten Mindestlohn zahlen. Die entsprechenden gesetzlichen Übergangsregelungen sind verfassungsgemäß, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 25. April 2018 (Az. 5 AZR 25/17). Allerdings haben Austräger nach dem Arbeitszeitgesetz Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent des ihnen zustehenden Mindestlohnes, wenn sie nachts arb...

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