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Wenn Jobcenter nicht zahlen

Johanna Treblin über Räumungen von Wohnungen bei ALG-II-Bezug

Wer ALG II bezieht, bekommt in der Regel die Miete vom Amt ausbezahlt. Die überweist der Betroffene dann selbst an den Vermieter. Schließlich muss der nicht wissen, welcher seiner Mieter Hartz IV bezieht. Doch es gibt Ausnahmen. Für rund fünf Prozent der ALG-II-Bezieher überweist das Jobcenter das Geld direkt an die Vermieter, beispielsweise, wenn es der Ansicht ist, dass die Mieter selbst ihren Z...

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