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Was gilt in anderen Ländern?

Nach dem Richtergesetz und Beamtenstatusgesetz ist es Beamten bundesweit untersagt, ihr Gesicht im Dienst zu verhüllen - es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern das. Zudem gilt seit 2017 ein Bundesgesetz mit Vollverschleierungsverbot für alle Beamten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreih...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1089734.was-gilt-in-anderen-laendern.html

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